MZEB Berlin-Nord der GIB-Stiftung
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer Versorgung ihrer behinderten Bürgerinnen und Bürger, die im Vergleich zur Gesamtbevölkerung qualitativ gleichwertig ist. Die dafür erforderlichen wie notwendigen Leistungen und Hilfen müssen bereitgestellt werden.
Das Angebot der Medizinischen Behandlungszentren ist nach dem Gesetz „auf diejenigen Erwachsenen auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung“ eine besondere und spezialisierte Behandlung benötigen.
Zum Aufbau eines Versorgungsverbundes, der für Menschen mit geistiger Behinderung, schweren Mehrfachbehinderungen oder einer erworbenen Hirnschädigung hat die AB MZEB des Paritätischen Berlin 2015 ein Gutachten erstellt und ein Positionspapier vorgelegt.
Die Arbeitsgruppe (AG) MZEB entwickelte Vorschläge zur Gestaltung einer inklusiven Praxis im Land Berlin, um eine wohnortnahe, barrierefreie und flächendeckende Versorgung mit Präventions-, Gesundheits-, Rehabilitations- und Pflegeangeboten zu schaffen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Medizinische Zentren im Sinne des § 119c SGB V sollen zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen und therapeutischen Versorgung errichtet werden. Die Angebote wenden sich an Menschen mit angeborener geistiger Behinderung, durch eine erworbene Hirnschädigung Behinderte und Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen richten.
Das Positionspapier "Versorgungsverbund für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Berlin" finden Sie hier .
Das Gutachten "Medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen in Berlin" wurde im Auftrag der AG MZEB erstellt und bildet die Grundlage des o.g. Positionspapiers. Sie finden das Gutachten hier .